Warum die Haustür als Teil eines zusammenhängenden Weges zu planen ist

Eine barrierefreie Haustür lässt sich nur dann sinnvoll beurteilen, wenn Sie den gesamten Weg betrachten: vom Gehweg oder Stellplatz über den Vorplatz, die Schwelle und den Flur bis zur ersten Richtungsänderung im Gebäude. Jede einzelne Stelle, an der eine Stufe, ein zu schmaler Durchgang oder ein schwergängiger Griff den Weg unterbricht, kann die selbstständige Nutzung einschränken. Deshalb lohnt es sich, Schwelle, Bedienung und Bewegungsfläche gemeinsam zu planen, bevor Sie ein Angebot einholen oder eine Leistungsbeschreibung freigeben.

Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Punkte Sie in einer Angebotsunterlage prüfen sollten, welche Annahmen dort offen bleiben können und worauf Sie bei der Abnahme achten sollten.

Lichte Breite: Vorabmaß und Fachaufmaß unterscheiden

Die lichte Breite beschreibt den tatsächlich nutzbaren Durchgang, wenn das Türblatt vollständig geöffnet ist. Sie ist kleiner als das Rohbaumaß der Maueröffnung und kleiner als das Elementmaß des Türrahmens. Wie groß die Differenz ausfällt, hängt vom Rahmenprofil, vom Anschlag und von der Öffnungsart ab.

Wenn Sie selbst nachmessen, erhalten Sie ein Vorabmaß, das für eine erste Einschätzung hilfreich ist. Ein verantwortetes Fachaufmaß durch den ausführenden Betrieb ersetzt dieses Vorabmaß, weil dabei Toleranzen, Anschlusspunkte und die tatsächliche Wandstärke berücksichtigt werden. Achten Sie darauf, dass in der Leistungsbeschreibung die lichte Durchgangsbreite als verbindliche Zielgröße genannt wird und dass klar ist, ob sich diese auf den Durchgang bei 90 Grad Öffnung oder bei einer anderen Stellung bezieht.

Welche lichte Breite für Ihr Vorhaben angemessen ist, richtet sich nach den Anforderungen, die Sie an die Barrierefreiheit stellen, und nach den Vorgaben, die gegebenenfalls aus Landesbauordnung oder Förderprogramm folgen. Die objektbezogene Fachplanung legt diese Zielgröße fest. Einen vertiefenden Überblick über den Unterschied zwischen lichter Öffnung und Elementmaß finden Sie im Beitrag Haustür-Breite: Lichte Öffnung und Elementmaß unterscheiden.

Schwellenhöhe und Überrollbarkeit

Die Schwelle ist eine der Stellen, an denen Barrierefreiheit besonders sorgfältig geplant werden muss. Ob eine niedrige oder niveaugleiche Schwelle an Ihrem Gebäude technisch umsetzbar ist, hängt von mehreren Faktoren ab: dem Höhenunterschied zwischen Außengelände und Rohfußboden, der Entwässerungssituation vor der Tür, dem Schlagregenschutz durch Vordach oder Rücksprung sowie dem gewählten Türsystem. Fragen Sie im Angebot gezielt nach, welche Schwellenhöhe das angebotene System erreicht und welche baulichen Voraussetzungen dafür am Gebäude erfüllt sein müssen.

Schwellenlösungen im Angebot prüfen

Für verschiedene Türsysteme stehen unterschiedliche Schwellenkonstruktionen zur Verfügung. Ob eine bestimmte Lösung für Ihr Objekt geeignet ist, bestimmen die Anforderungen an Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit und Einbruchhemmung. DIN EN 14351-1 beschreibt materialunabhängige Leistungseigenschaften von Fenstern und Außentüren. DIN 18055 unterstützt die objektbezogene Auswahl von Anforderungen. Lassen Sie sich die Klassifizierung des angebotenen Systems in der Leistungsbeschreibung benennen, damit Sie Angebote auf derselben Grundlage vergleichen können. Klären Sie mit dem Fachbetrieb, welche Dichtungstechnik im angebotenen System zum Einsatz kommt und welche Wartungsanforderungen der Hersteller dafür vorsieht. Weiterführende Hinweise zu Normbezügen finden Sie unter Quellen.

Bewegungsfläche vor und hinter der Tür

Damit Sie eine Tür selbstständig öffnen, durchschreiten und wieder schließen können, brauchen Sie auf beiden Seiten ausreichend Platz. Die Bewegungsfläche muss groß genug sein, um sich mit einem Rollstuhl oder Rollator zu drehen, ohne gegen Wand, Geländer oder Möbel zu stoßen.

Wie groß diese Fläche sein muss, richtet sich nach der Öffnungsrichtung der Tür und nach dem Nutzungsziel. Eine nach außen öffnende Tür erfordert auf dem Vorplatz mehr Tiefe, weil die Person beim Öffnen zurückweichen muss. Eine nach innen öffnende Tür verlagert diesen Platzbedarf in den Flur. Prüfen Sie in der Angebotsunterlage, ob die Öffnungsrichtung festgelegt ist und ob die Bewegungsflächen in einem Grundriss dargestellt werden. Falls der Vorplatz durch Stufen, Rampen oder Geländer eingeschränkt ist, sollte die Fachplanung diese Einschränkungen dokumentieren. Welche Mindestmaße für die Bewegungsflächen gelten, ergibt sich aus den Anforderungen Ihres Vorhabens und den jeweils einschlägigen Vorschriften. Lassen Sie diese Festlegung durch die zuständige Planung treffen.

Bedienkräfte: Wie leicht lässt sich die Tür bewegen?

Die Kraft, die zum Öffnen und Schließen einer Haustür aufgebracht werden muss, wird als Bedienkraft bezeichnet. Sie setzt sich aus mehreren Anteilen zusammen, deren Zusammenwirken vom konkreten Einbau abhängt. Ob die Bedienkräfte des angebotenen Systems für Ihre Nutzungssituation geeignet sind, lässt sich aus dem Produktdatenblatt allein nicht zuverlässig ablesen, weil der Einbau, die Dichtungseinstellung und ein eventueller Türschließer das Ergebnis beeinflussen. Bitten Sie den ausführenden Betrieb, die zu erwartende Bedienkraft nach dem Einbau zu benennen und bei der Abnahme zu prüfen.

Türantriebe als Planungsoption

Ein elektrischer Türantrieb kann die Bedienkraft reduzieren. Die Planung eines solchen Antriebs berührt Fragen zu Stromanschluss, Steuerung, Sicherheitssensorik und Notöffnung. Welche Anforderungen dabei im Einzelnen gelten, ist objektbezogen mit dem Fachbetrieb und gegebenenfalls mit der zuständigen Planung zu klären. Diese Punkte gehören in die Leistungsbeschreibung, wenn ein Antrieb vorgesehen ist. Klären Sie mit dem Fachbetrieb auch, ob der Antrieb nachrüstbar ist, falls Sie ihn zunächst nicht einbauen, aber später ergänzen möchten. Die Voraussetzungen dafür hängen vom Türsystem und von der Zarge ab.

Griff, Drücker und Beschlag

Ein barrierefreier Griff lässt sich mit einer Hand bedienen, ohne dass Sie das Handgelenk stark drehen oder die Finger fest schließen müssen. Achten Sie in der Leistungsbeschreibung darauf, dass Griffhöhe, Griffform und Drückerkraft benannt werden. Die Montagehöhe des Griffs sollte auf die Nutzungssituation abgestimmt sein. Wenn Sie die Tür auch sitzend bedienen möchten, liegt die geeignete Griffhöhe anders als bei stehender Bedienung. Welche Höhe und welche Griffform für Ihr Vorhaben geeignet sind, legt die Fachplanung fest, weil sich diese Entscheidung auf die Position von Schloss und Verriegelung auswirken kann.

Entwässerung am Türbereich

Eine niedrige oder niveaugleiche Schwelle funktioniert nur dann zuverlässig, wenn das Wasser vor der Tür kontrolliert abgeführt wird. Die Entwässerungslösung hängt vom Gefälle des Vorplatzes, von der Niederschlagsbelastung am Standort und vom Schlagregenschutz durch bauliche Maßnahmen ab. Welche Lösung an Ihrem Gebäude geeignet ist, bestimmt die objektbezogene Planung unter Berücksichtigung der örtlichen Entwässerungssituation. Prüfen Sie im Angebot, ob die Entwässerung als Leistungsbestandteil enthalten ist oder ob sie als bauseits zu erbringende Vorleistung vorausgesetzt wird.

Einbruchhemmung und Barrierefreiheit zusammen denken

Barrierefreiheit und Einbruchhemmung stehen in einem Spannungsfeld: Leichtgängige Bedienung und niedrige Schwellen dürfen die Widerstandsfähigkeit der Tür gegen Einbruchversuche nicht aufheben. Die Polizeiliche Kriminalprävention empfiehlt bei Neu- und Umbauten geprüfte einbruchhemmende Türen ab RC 2. DIN EN 1627 betrifft die Klassifizierung einbruchhemmender Eigenschaften.

Ob das angebotene Türsystem eine bestimmte Widerstandsklasse erreicht und gleichzeitig die gewünschte Barrierefreiheit bietet, ist eine systemspezifische Frage. Lassen Sie sich die Prüfzeugnisse oder Zertifikate des konkreten Systems benennen und klären Sie, ob die barrierefreie Schwellenlösung in der geprüften Konfiguration enthalten ist.

Wärmeschutz bei barrierefreien Haustüren

Anlage 7 des geltenden Gebäudeenergierechts nennt für den dort geregelten Ersatz von Außentüren einen Höchstwert des Wärmedurchgangskoeffizienten von 1,8 W/(m²·K). Dieser Wert bezieht sich auf das gesamte Türelement. Ob Ihr Vorhaben unter diese Regelung fällt, hängt davon ab, ob es sich um einen Ersatz im Sinne des Gesetzes handelt. Die Fachplanung oder der Energieberater kann diese Einordnung vornehmen.

Barrierefreie Schwellenlösungen können den Wärmeschutz im Schwellenbereich beeinflussen, weil die Dichtungsebene anders verläuft als bei einer konventionellen Schwelle. Fragen Sie nach dem Wärmedurchgangskoeffizienten des angebotenen Elements einschließlich der gewählten Schwellenlösung.

Leistungsbeschreibung lesen: Offene Annahmen erkennen

Eine Angebotsunterlage für eine barrierefreie Haustür enthält das Türelement selbst und den Bauanschluss, also die Verbindung zum Gebäude. Beide Positionen beeinflussen die Barrierefreiheit, und beide sollten in der Leistungsbeschreibung getrennt erkennbar sein. Einen ausführlichen Überblick über diese Unterscheidung bietet der Beitrag Haustür mit Einbau: Leistungen und Schnittstellen vergleichen.

Achten Sie auf offene Annahmen: Wird ein bestimmtes Rohbaumaß vorausgesetzt? Ist die Demontage der alten Tür enthalten? Wer stellt die Entwässerung her? Wer passt den Bodenbelag an die neue Schwellenhöhe an? Jede offene Annahme kann nach der Beauftragung zu Mehrkosten oder zu Einschränkungen der Barrierefreiheit führen. Wenn Sie mehrere Angebote vergleichen, stellen Sie sicher, dass alle Angebote dieselben Zielgrößen, dieselbe Schwellenlösung und denselben Leistungsumfang beim Bauanschluss zugrunde legen. Nur so ist ein sachgerechter Vergleich möglich.

Förderung: Reihenfolge und Bedingungen vorab klären

Prüfen Sie unmittelbar bei BAFA beziehungsweise KfW, ob ein aktuelles Programm die geplante Maßnahme erfasst. Förderbedingungen und erforderliche Reihenfolge müssen vor Beauftragung unmittelbar bei BAFA beziehungsweise KfW geprüft werden. Dabei ist die Reihenfolge von Antragstellung und Beauftragung zu beachten, weil ein vorzeitiger Vertragsschluss den Förderanspruch gefährden kann.

Abnahme: Barrierefreiheit am fertigen Bauteil prüfen

Bei der Abnahme der eingebauten Tür sollten Sie die Punkte prüfen, die in der Leistungsbeschreibung als Zielgrößen vereinbart wurden. Dazu gehören die lichte Durchgangsbreite bei definierter Öffnungsstellung, die Schwellenhöhe, die Bedienkraft am Griff und am Türblatt, die Funktion der Dichtungen und die Entwässerung bei Wasserbelastung.

Messen Sie die lichte Breite selbst nach und vergleichen Sie das Ergebnis mit der vereinbarten Zielgröße. Prüfen Sie, ob die Schwelle mit einem Rollstuhl oder Rollator ohne fremde Hilfe überfahrbar ist, falls dies vereinbart wurde. Testen Sie die Bedienkraft, indem Sie die Tür mehrfach öffnen und schließen. Dokumentieren Sie Abweichungen schriftlich und lassen Sie diese vor der Abnahmebestätigung klären.

Orientierung und Fachplanung: Wo dieser Artikel endet

Dieser Artikel gibt Ihnen eine Orientierung, welche Fragen Sie stellen und welche Punkte Sie in Angebotsunterlagen prüfen können. Er ersetzt keine objektbezogene Fachplanung, keine individuelle Beratung zur Barrierefreiheit und keine baurechtliche Prüfung. Die konkreten Anforderungen an Ihr Bauvorhaben ergeben sich aus Ihrer Nutzungssituation, aus dem Gebäudebestand und aus den jeweils geltenden Vorschriften. Ein qualifizierter Fachbetrieb oder eine Fachplanung für barrierefreies Bauen kann diese Anforderungen für Ihr Objekt verbindlich festlegen.

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